23. Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,
24. samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26. Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,
27. samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28. dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29. Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,