17. Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,
18. mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19. dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.