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4. Mose 19:8-15 Schlachter 2000 (SCH2000)

8. Ebenso soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden; und er soll unrein sein bis zum Abend.

9. Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie dort für die Gemeinde der Kinder Israels aufbewahrt wird für das Reinigungswasser; denn es dient zur Entsündigung.

10. Und der, welcher die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Und dies soll eine ewige Ordnung sein für die Kinder Israels und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen.

11. Wer einen Toten anrührt, irgendeinen Leichnam eines Menschen, der bleibt sieben Tage lang unrein.

12. Ein solcher soll sich mit diesem [Reinigungswasser] am dritten und am siebten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber nicht am dritten und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein.

13. Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des Herrn verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.

14. Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

15. Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein.

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