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4. Mose 19:13-22 Schlachter 2000 (SCH2000)

13. Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des Herrn verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.

14. Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

15. Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein.

16. Auch wer auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.

17. So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darübergießen in ein Gefäß.

18. Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Gefäße und alle Personen, die darin sind; so auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.

19. Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebten Tag, und ihn so am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.

20. Wenn aber jemand unrein ist und sich nicht entsündigen will, so soll er aus der Mitte der Gemeinde ausgerottet werden, denn er hat das Heiligtum des Herrn verunreinigt; das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein.

21. Und das soll ihnen eine ewige Ordnung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend.

22. Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und wer ihn anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend.

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