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3. Mose 7:16-25 Schlachter 2000 (SCH2000)

16. Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

17. Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

18. Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.

19. Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.

20. Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

21. Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

22. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

23. Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!

24. Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.

25. Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem Herrn Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

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