Altes Testament

Neues Testament

3. Mose 7:14-18 Schlachter 2000 (SCH2000)

14. Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem Herrn als Hebopfer darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.

15. Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.

16. Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

17. Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.

18. Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 3. Mose 7