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3. Mose 4:14-23 Schlachter 2000 (SCH2000)

14. sie kommen aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie gegen [dieses Gebot] begangen haben, so soll die Versammlung einen Jungstier als Sündopfer darbringen, und sie sollen ihn vor die Stiftshütte führen.

15. Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf den Kopf des Jungstieres stützen vor dem Herrn, und man soll den Jungstier schächten vor dem Herrn.

16. Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Jungstieres in die Stiftshütte bringen,

17. und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem Herrn;

18. und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem Herrn in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.

19. Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.

20. Und er soll mit diesem Jungstier verfahren, wie er mit dem Jungstier des Sündopfers verfahren ist; genau so soll auch mit diesem verfahren werden. Und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, und es wird ihnen vergeben werden.

21. Und man soll den Jungstier außerhalb des Lagers schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Jungstier verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.

22. Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt,

23. und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er einen makellosen Ziegenbock, ein männliches [Tier], zum Opfer bringen;

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