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3. Mose 23:2-17 Schlachter 2000 (SCH2000)

2. Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Das sind die Feste des Herrn, zu denen ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; dies sind meine Feste:

3. Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist ein Sabbat der Ruhe, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des Herrn, in allen euren Wohnorten.

4. Das sind aber die Feste des Herrn, die heiligen Versammlungen, die ihr zu fest­gesetzten Zeiten einberufen sollt:

5. Im ersten Monat, am vierzehnten [Tag] des Monats, zur Abendzeit, ist das Passah des Herrn.

6. Und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.

7. Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

8. und ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

9. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

10. Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einbringt, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.

11. Der soll die Garbe weben vor dem Herrn, zum Wohlgefallen für euch; am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.

12. Ihr sollt aber an dem Tag, an dem ihr eure Garbe webt, dem Herrn ein Brandopfer opfern von einem makellosen einjährigen Lamm,

13. und das dazugehörige Speisopfer, zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch, sowie das dazugehörige Trankopfer, ein Viertel Hin Wein.

14. Ihr sollt aber weder Brot noch gerös­tetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter in allen euren Wohnorten.

15. Danach sollt ihr euch vom Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen,

16. bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, nämlich 50 Tage sollt ihr zählen, und dann dem Herrn ein neues Speisopfer darbringen.

17. Ihr sollt nämlich aus euren Wohnungen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel [Epha] Feinmehl [zubereitet]; die sollen gesäuert gebacken werden als ­Erstlinge für den Herrn.

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