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3. Mose 23:16-21 Schlachter 2000 (SCH2000)

16. bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, nämlich 50 Tage sollt ihr zählen, und dann dem Herrn ein neues Speisopfer darbringen.

17. Ihr sollt nämlich aus euren Wohnungen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel [Epha] Feinmehl [zubereitet]; die sollen gesäuert gebacken werden als ­Erstlinge für den Herrn.

18. Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, makellose Lämmer darbringen und einen Jungstier und zwei Widder; das soll das Brandopfer für den Herrn sein; und das dazugehörige Speisopfer und Trankopfer — ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch.

19. Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer opfern;

20. und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, zusammen mit den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem Herrn. Die sollen dem Herrn heilig sein und dem Priester gehören.

21. Und ihr sollt an ebendiesem Tag ausrufen lassen: »Eine heilige Versammlung soll es euch sein, und keine Werktagsarbeit sollt ihr verrichten!« Das ist eine ewig gültige Ordnung in allen euren Wohnorten für eure [künftigen] Geschlechter.

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