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3. Mose 22:10-24 Schlachter 2000 (SCH2000)

10. Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen.

11. Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so darf diese davon essen. Und seine Sklaven, die in seinem Haus geboren sind, dürfen auch von seinem Brot essen.

12. Wenn aber die Tochter des Priesters die Frau eines fremden Mannes wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.

13. Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.

14. Und wenn irgendjemand aus Versehen von dem Geheiligten isst, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Pries­ter mit dem Geheiligten erstatten,

15. und sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Israels nicht entheiligen, die diese dem Herrn als Hebopfer darbringen,

16. dass sie sich nicht mit einer Sünde des Frevels beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der Herr, heilige sie.

17. Weiter redete der Herr zu Mose und sprach:

18. Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Jeder, der vom Haus Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer dar­bringt — sei es, dass sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem Herrn zum Brandopfer darbringen —,

19. der opfere, damit es für euch wohlgefällig angenommen wird, ein makelloses männliches [Tier] von den Rindern, Schafen oder Ziegen.

20. Ihr sollt nichts opfern, woran ein Gebrechen ist; denn es würde euch nicht wohlgefällig angenommen werden.

21. Und wenn jemand dem Herrn ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben.

22. Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des Herrn bringen.

23. Einen Stier oder ein Schaf, das ein zu langes oder zu kurzes Glied hat, kannst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht wohlgefällig.

24. Ihr sollt auch dem Herrn kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun.

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