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3. Mose 20:1-16 Schlachter 2000 (SCH2000)

1. Und der Herr redete zu Mose und sprach:

2. Sage zu den Kindern Israels: Wer von den Kindern Israels oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Moloch gibt, der soll unbedingt getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3. Und ich will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen setzen und ihn ausrotten mitten aus seinem Volk, weil er dem Moloch eines von seinen Kindern gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.

4. Und wenn das Volk des Landes absichtlich seine Augen davor verschließt, dass ein solcher Mensch eines von seinen Kindern dem Moloch gegeben hat, sodass es ihn nicht tötet,

5. so werde ich mein Angesicht gegen jenen Menschen und gegen seine Familie richten und ihn und alle, die ihm nachhurten, um mit dem Moloch Hurerei zu treiben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

6. Auch wenn sich eine Seele zu den Geisterbefragern und Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, so will ich mein Angesicht gegen diese Seele richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.

7. Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der Herr, bin euer Gott!

8. Darum haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der Herr, bin es, der euch heiligt.

9. Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht — sein Blut sei auf ihm!

10. Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen [beide], der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unbedingt getötet werden.

11. Wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen.

12. Wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen sie beide unbedingt getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut sei auf ihnen!

13. Wenn ein Mann bei einem Mann liegt, als würde er bei einer Frau liegen, so haben sie beide einen Gräuel begangen, und sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!

14. Wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Frauen mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.

15. Wenn ein Mann bei einem Tier liegt, so soll er unbedingt getötet werden, und das Tier soll man umbringen.

16. Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!

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