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3. Mose 2:8-16 Schlachter 2000 (SCH2000)

8. und du sollst das Speisopfer, das aus diesen Dingen bereitet ist, zum Herrn bringen und es dem Priester übergeben, und der soll es zum Altar tragen.

9. Und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedenken bestimmt ist, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn.

10. Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn.

11. Kein Speisopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf aus Gesäuertem bereitet werden; denn ihr sollt dem Herrn keinen Sauerteig und keinen Honig als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.

12. Als eine Opfergabe der Erstlinge könnt ihr so etwas dem Herrn darbringen — aber auf dem Altar sollt ihr sie nicht zum lieblichen Geruch opfern.

13. Alle deine Speisopfergaben sollst du mit Salz würzen und darfst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.

14. Willst du aber dem Herrn, deinem Gott, ein Speisopfer von den ersten Früchten darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner vom Jungkorn als Speisopfer von deinen ersten Früchten darbringen;

15. und du sollst Öl darauftun und Weihrauch darauflegen; es ist ein Speisopfer.

16. Und der Priester soll in Rauch aufgehen lassen, was davon zum Gedenken bestimmt ist, von seinen geschroteten Körnern und von seinem Öl, dazu allen Weihrauch; es ist ein Feueropfer für den Herrn.

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