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3. Mose 19:7-24 Schlachter 2000 (SCH2000)

7. Wenn aber dennoch am dritten Tag davon gegessen wird, so ist es ein Gräuel und wird nicht als wohlgefällig angenommen werden;

8. und wer davon isst, wird seine Schuld tragen, weil er das entheiligt hat, was dem Herrn heilig ist, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

9. Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Feldes nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten.

10. Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es dem Armen und dem Fremdling lassen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.

11. Ihr sollt nicht stehlen und nicht lügen noch einander betrügen!

12. Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, sodass du den Namen deines Gottes entheiligst! Ich bin der Herr.

13. Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Der Lohn des Taglöhners soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.

14. Du sollst dem Tauben nicht fluchen und dem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der Herr!

15. Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten gerecht richten.

16. Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten gegen das Blut deines Nächsten! Ich bin der Herr.

17. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; sondern du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, dass du nicht seinetwegen Schuld tragen musst!

18. Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Ich bin der Herr.

19. Meine Satzungen sollt ihr halten. Bei deinem Vieh sollst du nicht zweierlei Arten sich paaren lassen und dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen, und es soll kein Gewand auf deinen Leib kommen, das aus zweierlei Garn gewoben ist.

20. Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienst­magd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.

21. Er soll aber sein Schuldopfer dem Herrn vor den Eingang der Stiftshütte bringen, einen Widder als Schuldopfer.

22. Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.

23. Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;

24. im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den Herrn;

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