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3. Mose 14:32-41 Schlachter 2000 (SCH2000)

32. Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

33. Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

34. Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege,

35. so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus.

36. Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hin­eingehen, um das Haus zu besehen.

37. Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand,

38. so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen.

39. Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat,

40. so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft;

41. das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten.

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