Altes Testament

Neues Testament

3. Mose 13:34-50 Schlachter 2000 (SCH2000)

34. Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.

35. Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,

36. und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein.

37. Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38. Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,

39. und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.

40. Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein.

41. Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.

42. Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.

43. Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,

44. so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.

45. Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!

46. Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

47. Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,

48. es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;

49. und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen.

50. Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 3. Mose 13