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3. Mose 13:21-36 Schlachter 2000 (SCH2000)

21. Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

22. Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage.

23. Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24. Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck;

25. und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage.

26. Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

27. Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage.

28. Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Pries­ter soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde.

29. Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,

30. und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.

31. Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen.

32. Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut,

33. so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.

34. Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.

35. Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,

36. und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein.

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