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3. Mose 11:18-27 Schlachter 2000 (SCH2000)

18. die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,

19. den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20. Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21. Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

22. Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke, alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

23. Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;

24. und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

25. wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.

26. Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.

27. Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;

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