11. Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
12. Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.
13. Von den fliegenden [Tieren] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
14. die Weihe und die Habichtarten,
15. alle Rabenarten,
16. den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;
17. das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,
18. die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,