1. Und die Wohnung sollst du aus zehn Zeltbahnen machen, aus gezwirntem Leinen und [Garnen von] blauem und rotem Purpur und Karmesin. Cherubim sollst du in kunstvoller Arbeit hineinwirken.
2. Die Länge einer Zeltbahn soll 28 Ellen sein und ihre Breite 4 Ellen; diese Zeltbahnen sollen alle ein Maß haben.
3. Fünf Zeltbahnen sollen [zu einem Ganzen] zusammengefügt sein, eine an der anderen, und wieder fünf Zeltbahnen, eine an der anderen.