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2. Mose 22:9-20 Schlachter 2000 (SCH2000)

9. Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,

10. so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

11. Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

12. wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

13. Leiht jemand etwas von seinem Nächs­ten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen;

14. ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

15. Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen.

16. Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

17. Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen!

18. Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben.

19. Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll dem Bann verfallen.

20. Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten.

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