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Hesekiel 18:15-22 Schlachter 1951 (SCH51)

15. nicht auf den Bergen ißt, seine Augen nicht zu den Götzen des Hauses Israel erhebt, seines Nächsten Weib nicht befleckt,

16. niemanden bedrückt, niemanden pfändet, nicht raubt, sondern dem Hungrigen sein Brot gibt und den Nackten kleidet,

17. seine Hand nicht an den Armen legt, weder Wucher noch Zins nimmt, meine Rechte beobachtet und in meinen Satzungen wandelt: der soll nicht sterben um der Missetat seines Vaters willen, sondern er soll gewiß leben.

18. Sein Vater aber, der Gewalt und Unrecht getan, seinen Bruder beraubt und getan hat, was nicht gut ist unter seinem Volk, siehe, der soll sterben in seiner Missetat!

19. Ihr aber sprechet: Warum soll der Sohn des Vaters Missetat nicht mittragen? Weil der Sohn getan hat, was recht und billig ist; er hat meine Satzungen beobachtet und befolgt; er soll sicherlich leben!

20. Die Seele, welche sündigt, die soll sterben! Der Sohn soll nicht die Missetat des Vaters mittragen, und der Vater soll nicht die Missetat des Sohnes mittragen! Auf dem Gerechten sei seine Gerechtigkeit, und auf dem Gottlosen sei seine Gottlosgikeit!

21. Wenn aber der Gottlose abläßt von allen seinen Sünden, die er begangen hat, und alle meine Satzungen beobachtet und tut, was recht und billig ist, so soll er gewiß leben;

22. aller seiner Missetat, die er begangen hat, soll nimmermehr gedacht werden! Er soll leben um seiner Gerechtigkeit willen, die er getan hat!

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