1. Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
2. Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen.
3. Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich;