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4. Mose 31:19 Schlachter 1951 (SCH51)

Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt.

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