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4. Mose 28:20-24 Schlachter 1951 (SCH51)

20. dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder

21. und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;

22. dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

23. Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.

24. Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer.

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