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4. Mose 15:5-19 Schlachter 1951 (SCH51)

5. ferner Wein zum Trankopfer, auch ein Viertel Hin zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, wenn ein Lamm geopfert wird.

6. Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

7. und Wein zum Trankopfer, auch ein Drittel Hin; das sollst du dem HERRN opfern zum lieblichen Geruch.

8. Willst du aber einen Farren zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder zum Dankopfer dem HERRN,

9. so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

10. und sollst Wein darbringen, als Trankopfer, auch ein halbes Hin. Das ist ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.

11. Also soll man verfahren mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Lamm, oder mit einer Ziege.

12. Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.

13. Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen.

14. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut.

15. In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.

16. Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.

17. Und der HERR redete zu Mose und sprach:

18. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde,

19. und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben.

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