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4. Mose 15:12-24 Schlachter 1951 (SCH51)

12. Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.

13. Alle Landeskinder sollen also tun, wenn sie dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen.

14. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt, oder wer sonst unter euch sein wird bei euren Nachkommen, und dem HERRN ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll so tun, wie ihr tut.

15. In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.

16. Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.

17. Und der HERR redete zu Mose und sprach:

18. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde,

19. und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben.

20. Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben.

21. Ihr sollt dem HERRN von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben von Geschlecht zu Geschlecht.

22. Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, welche der HERR zu Mose geredet hat

23. von allem, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, als der HERR anfing zu gebieten, und weiterhin auf alle eure Geschlechter

24. wenn es ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren zum Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.

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