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3. Mose 2:9-13 Schlachter 1951 (SCH51)

9. und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem HERRN.

10. Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN.

11. Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem HERRN weder Sauerteig noch Honig verbrennen.

12. Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch.

13. Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.

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