Altes Testament

Neues Testament

3. Mose 14:37-40 Schlachter 1951 (SCH51)

37. Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

38. so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.

39. Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,

40. so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;

Lesen Sie das gesamte Kapitel 3. Mose 14