Altes Testament

Neues Testament

2. Mose 21:1-4 Schlachter 1951 (SCH51)

1. Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2. So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4. Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 21