11. Ihr sollt aber die Vorhaut eures Fleisches beschneiden. Das soll ein Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.
12. Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht deines Samens ist.
13. Was in deinem Hause geboren oder um Geld erkauft wird, soll beschnitten werden. Also soll mein Bund an eurem Fleische sein, ein ewiger Bund.
14. Und wenn ein Knäblein an der Vorhaut seines Fleisches nicht beschnitten wird, dessen Seele soll aus seinem Volke ausgerottet werden, weil es meinen Bund gebrochen hat.