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Römer 7:3 Neue Genfer Übersetzung (NGU2011)

Folglich wird sie, wenn sie sich zu Lebzeiten ihres Mannes mit einem anderen Mann einlässt, als Ehebrecherin angesehen. Stirbt ihr Mann jedoch, dann ist sie nicht mehr durch das Gesetz gebunden. Es ist ihr freigestellt, einen anderen Mann zu heiraten; sie wird deswegen nicht zur Ehebrecherin.

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