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1. Timotheus 5:8-12 Neue Genfer Übersetzung (NGU2011)

8. Denn wenn sich jemand nicht um seine Angehörigen kümmert, vor allem um die, die unter einem Dach mit ihm leben, verleugnet er den Glauben und ist schlimmer als jemand, der nicht ´an Christus` glaubt.

9. Eine Witwe darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Außerdem muss sie ihrem Mann treu gewesen sein

10. und dafür bekannt sein, dass sie Gutes getan hat – zum Beispiel, dass sie Kinder aufgezogen hat, gastfreundlich gewesen ist, den Gläubigen die Füße gewaschen hat und Menschen, die in Not waren, geholfen hat. Mit einem Wort: Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun.

11. Jüngere Witwen nimm nicht in das Verzeichnis auf. Denn wenn das Verlangen nach einem Mann bei ihnen die Oberhand gewinnt, vergessen sie, dass sie durch die Aufnahme in das Verzeichnis eine Verpflichtung gegenüber Christus eingegangen sind, und wollen wieder heiraten.

12. Damit lastet dann auf ihnen der Vorwurf, ihrem zuvor gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein.

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