1. Dem Chorleiter. Nach dem Tod eines Zwischenkämpfers. Ein Psalmlied von David.
2. Mit ganzem Herzen will ich dich preisen, Jahwe, / will all deine Wunder verkünden!
3. Ich will jubeln und mich freuen an dir, / will deinen Namen besingen, du Höchster!
4. Denn meine Feinde wichen zurück. / Sie stürzten und vergingen vor dir.
5. Du hast mein Recht und meine Sache geführt. / Als gerechter Richter sitzt du auf dem Thron.
6. Du weist Nationen zurecht, / lässt den Frevler verschwinden, / radierst ihre Namen für ewig aus.
7. Der Feind ist erledigt, / zertrümmert für immer. / Ihre Städte hast du zerstört, / ihr Andenken gelöscht.
8. Doch Jahwe regiert immer! / Er hat seinen Thron zum Gericht aufgestellt.
9. Er spricht ein gerechtes Urteil über die Welt, / richtet geradlinig über die Völker.
10. So wird Jahwe zur Fluchtburg für Unterdrückte, / zur Fluchtburg in Zeiten der Not.
11. Darum vertrauen dir die, die deinen Namen kennen, / denn du lässt die nicht im Stich, die dich suchen, Jahwe.
12. Singt Jahwe, der Zion bewohnt, / verkündet unter den Völkern sein Tun!
13. Denn er, der jede Blutschuld rächt, hat an sie gedacht, / hat das Schreien der Elenden nicht vergessen.
14. Sei mir gnädig, Jahwe! / Sieh das Elend an, in das meine Hasser mich brachten! / Hol mich weg von den Toren des Todes,
15. damit ich das Lob, das dir gebührt, / in Zions Toren erzählen / und über deine Hilfe jubeln kann.
16. Völker versanken in der Grube, die sie selber gruben. / Im Netz, das sie heimlich legten, verfing sich ihr eigener Fuß.
17. Jahwe hat sich zu erkennen gegeben. / Er hat Gericht gehalten: / Der Gottlose lief in die eigene Falle. (Zwischenspiel + //)
18. Hinab zu den Toten gehören sie alle, / die Völker, die Gott vergessen!
19. Denn der Arme bleibt nicht für immer vergessen, / seine Hoffnung ist nicht für immer dahin.
20. Greif ein, Jahwe! / Der Mensch soll nicht die Oberhand haben! / Zieh die Völker vor Gericht / und sprich das Urteil über sie!
21. Bring Furcht über sie, Jahwe! / Die Völker sollen erkennen, / dass sie nur Menschen sind. //