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Hesekiel 45:2-17 NeÜ bibel.heute (NBH)

2. Davon soll ein Stück von 270 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 27 Metern Breite ringsherum.

3. Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite.

4. Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte.

5. Das andere Stück Land von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.

6. Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von 13500 Metern Länge und 5400 Metern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben.

7. Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.

8. Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen."

9. So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr!

10. Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß.

11. Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat.

12. Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein.

13. Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne,

14. vom Olivenöl ein Prozent

15. und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt.

16. Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet.

17. Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken."

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