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4. Mose 15:6-21 NeÜ bibel.heute (NBH)

6. Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde,

7. und als Trankopfer eineindrittel Liter Wein: ein Geruch, der Jahwe angenehm ist.

8. Wenn du ein junges Rind als Brand- oder Schlachtopfer bringst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder einfach als Freudenopfer für Jahwe,

9. dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde,

10. und als Trankopfer knapp zwei Liter Wein. Es ist ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe.

11. So soll man es bei jedem Rind und jedem Schafbock, bei jedem Schaf und jeder Ziege machen,

12. und zwar bei jedem einzelnen Tier, wie viel ihr auch opfert.

13. Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe darbringt.

14. Wenn ein Fremder, der bei euch weilt oder schon seit Generationen unter euch lebt, Jahwe ein Feueropfer zum angenehmen Geruch bringen will, dann soll er es genauso machen wie ihr.

15. Im ganzen Reich soll ein und dieselbe Ordnung für euch und den Fremden gelten, der bei euch lebt. Das gilt auch für alle kommenden Generationen. Vor Jahwe ist der Fremde euch gleich.

16. Ein und dasselbe Gesetz, ein und dasselbe Recht gelten für euch und den Fremden, der bei euch wohnt."

17. Jahwe befahl Mose,

18. den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe,

19. und vom Brot des Landes esst, sollt ihr eine Abgabe für Jahwe entrichten.

20. Als erste Gabe eures Teigs sollt ihr ein Lochbrot als Abgabe entrichten, genauso wie die Abgabe vom Dreschplatz.

21. Das erste Brot der neuen Ernte gehört Jahwe. Das gilt auch für alle kommenden Generationen."

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