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4. Mose 15:29-32 NeÜ bibel.heute (NBH)

29. Für den Einheimischen bei den Israeliten und für den Fremden, der unter ihnen lebt, soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand etwas aus Versehen tut.

30. Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder.

31. Denn sie hat das Wort Jahwes verachtet und sein Gebot ungültig gemacht. Diese Person muss unbedingt beseitigt werden. Die Schuld dafür liegt auf ihr selbst."

32. Als die Israeliten noch in der Wüste waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbat Holz aufsammelte.

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