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4. Mose 15:16-30 NeÜ bibel.heute (NBH)

16. Ein und dasselbe Gesetz, ein und dasselbe Recht gelten für euch und den Fremden, der bei euch wohnt."

17. Jahwe befahl Mose,

18. den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe,

19. und vom Brot des Landes esst, sollt ihr eine Abgabe für Jahwe entrichten.

20. Als erste Gabe eures Teigs sollt ihr ein Lochbrot als Abgabe entrichten, genauso wie die Abgabe vom Dreschplatz.

21. Das erste Brot der neuen Ernte gehört Jahwe. Das gilt auch für alle kommenden Generationen."

22. "Und wenn ihr oder eure Nachkommen aus Versehen gegen eins dieser Gebote sündigt, die Jahwe Mose mitgeteilt hat,

23. und zwar von dem Zeitpunkt an, als er damit begann,

24. falls es von der Gemeinschaft unbemerkt aus Versehen geschehen ist, dann soll die ganze Versammlung Jahwe einen jungen Stier als Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen und dazu gemäß der Vorschrift das Speis- und Trankopfer und einen Ziegenbock als Sündopfer.

25. Der Priester soll für die ganze Versammlung der Israeliten Sühne erwirken. Dann wird ihnen vergeben werden, denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer für Jahwe und das Sündopfer, für ihr Versehen vor Jahwe gebracht.

26. Der ganzen Gemeinschaft der Israeliten und den Fremden, die unter ihnen leben, wird vergeben werden, denn es passierte dem Volk aus Versehen.

27. Wenn eine Einzelperson aus Versehen sündigt, dann soll sie eine einjährige Ziege als Sündopfer bringen.

28. Der Priester soll Sühne für die Person erwirken, die aus Versehen vor Jahwe gesündigt hat, dann wird ihr vergeben.

29. Für den Einheimischen bei den Israeliten und für den Fremden, der unter ihnen lebt, soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand etwas aus Versehen tut.

30. Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder.

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