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4. Mose 15:13-15 NeÜ bibel.heute (NBH)

13. Das gilt für jeden Einheimischen, der ein Feueropfer zum angenehmen Geruch für Jahwe darbringt.

14. Wenn ein Fremder, der bei euch weilt oder schon seit Generationen unter euch lebt, Jahwe ein Feueropfer zum angenehmen Geruch bringen will, dann soll er es genauso machen wie ihr.

15. Im ganzen Reich soll ein und dieselbe Ordnung für euch und den Fremden gelten, der bei euch lebt. Das gilt auch für alle kommenden Generationen. Vor Jahwe ist der Fremde euch gleich.

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