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3. Mose 27:22-34 NeÜ bibel.heute (NBH)

22. Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,

23. soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden.

24. Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat.

25. Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.

26. Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden.

27. Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.

28. Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe.

29. Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.

30. Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm.

31. Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen.

32. Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein.

33. Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."

34. Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.

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