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3. Mose 22:4-13 NeÜ bibel.heute (NBH)

4. Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte

5. oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist,

6. wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen.

7. Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise.

8. Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe!

9. So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt!

10. Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet.

11. Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave.

12. Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen.

13. Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen.

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