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3. Mose 22:23-31 NeÜ bibel.heute (NBH)

23. Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden.

24. Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren.

25. Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen."

26. Jahwe sagte zu Mose:

27. "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen.

28. Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten.

29. Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet.

30. Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe!

31. Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe!

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