Bei jedem Streitfall, den euch eure Brüder aus den anderen Städten vorlegen, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt oder um Verstöße gegen Gesetze, Gebote, Bestimmungen und Anordnungen, sollt ihr sie verwarnen. Weder ihr noch sie dürfen an Jahwe schuldig werden. Sonst trifft euch sein Zorn.