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5. Mose 23:11-23 Modernisiert Text (L45)

11. bis er vor Abends sich mit Wasser bade. Und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.

12. Und du sollst außen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehest.

13. Und sollst ein Schäuflein haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen bist, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.

14. Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette, und gebe deine Feinde vor dir. Darum soll dein Lager heilig sein, daß keine Schande unter dir gesehen werde, und er sich von dir wende.

15. Du sollst den Knecht nicht seinem HERRN überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.

16. Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählet in deiner Tore einem ihm zu gut; und sollst ihn nicht schinden.

17. Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels, und kein Hurer unter den Söhnen Israels.

18. Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundgeld in das Haus Gottes, deines HERRN, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel.

19. Du sollst an deinem Bruder nicht wuchern, weder mit Geld, noch mit Speise, noch mit allem, damit man wuchern kann.

20. An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, das du vornimmst im Lande, dahin du kommst, dasselbe einzunehmen.

21. Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und wird dir Sünde sein.

22. Wenn du das Geloben unterwegen lässest, so ist dir's keine Sünde.

23. Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobet hast, das du mit deinem Munde geredet hast.

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