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5. Mose 21:8-23 Modernisiert Text (L45)

8. Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, der HERR, erlöset hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnet sein.

9. Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.

10. Wenn du in einen Streit zeuchst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt dir sie in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführest,

11. und siehest unter den Gefangenen ein schön Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest,

12. so führe sie in dein Haus und laß ihr das Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden

13. und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein.

14. Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie auslassen, wo sie hin will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütiget hast.

15. Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasset, und sie ihm Kinder gebären, beide die liebe und die feindselige, daß der Erstgeborene der feindseligen ist,

16. und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der feindseligen,

17. sondern er soll den Sohn der feindseligen für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe alles, das vorhanden ist; denn derselbe ist seine erste Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.

18. Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und Mutter Stimme nicht gehorchet, und wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

19. so soll ihn sein Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts

20. und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und Trunkenbold.

21. So sollen ihn steinigen alle Leute derselben Stadt, daß er sterbe, und sollst also den Bösen von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte.

22. Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird also getötet, daß man ihn an ein Holz hänget,

23. so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott auf daß du dein Land nicht verunreinigest, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

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