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Hesekiel 48:5-19 Lutherbibel 1912 (L12)

5. Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

6. Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

7. Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

8. Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.

9. Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

10. Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.

11. Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

12. Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

13. Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

14. Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

15. Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

16. Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

17. Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

18. Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.

19. Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.

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