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Hesekiel 48:20-27 Lutherbibel 1912 (L12)

20. Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

21. Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

22. Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.

23. Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

24. Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

25. Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

26. Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

27. Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

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