Altes Testament

Neues Testament

5. Mose 19:4 Lutherbibel 1912 (L12)

Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

Lesen Sie das gesamte Kapitel 5. Mose 19

Blick 5. Mose 19:4 in Kontext