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4. Mose 4:29-34 Lutherbibel 1912 (L12)

29. Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,

30. von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

31. Dieser Last aber sollen sie warten nach allem ihrem Amt in der Hütte des Stifts, das sie tragen die Bretter der Wohnung und Riegel und Säulen und Füße,

32. dazu die Säulen des Vorhofs umher und Füße und Nägel und Seile mit allem ihrem Geräte, nach allem ihrem Amt; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil der Last am Geräte zu warten verordnen.

33. Das sei das Amt der Geschlechter der Kinder Merari, alles, was sie schaffen sollen in der Hütte des Stifts unter der Hand Ithamars, des Priesters, des Sohnes Aarons.

34. Und Mose und Aaron samt den Hauptleuten der Gemeinde zählten die Kinder der Kahathiter nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,

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