Altes Testament

Neues Testament

4. Mose 36:8-13 Lutherbibel 1912 (L12)

8. Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte

9. und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.

10. Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,

11. Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern,

12. des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.

13. Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 4. Mose 36