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4. Mose 35:11-19 Lutherbibel 1912 (L12)

11. sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

12. Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

13. Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.

14. Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15. Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16. Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17. Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18. Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19. Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.

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